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Berliner Bildungszeit x YotM 

 

Bildungszeit Infos

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Berlin haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungszeit). ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr, die auf bis zu 10 Tage zusammengefasst werden können (aktuelles Jahr + Folgejahr). Während dieser Zeit wird der Lohn fortgezahlt.

Voraussetzungen:

  • Die Regelung gilt für das Bundesland Berlin.

  • Sie gilt für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten.

  • Ein Mindestnutzen muss für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber vorhanden sein.

  • Das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen (ausgenommen: Beamte).

 

Vorgehen:

  • Sende eine E-Mail an  creations@yogaonthemove.de und frage uns nach dem Anerkennungsbescheid.

  • Den Anerkennungsbescheid senden wir euch innerhalb einer Woche zu.

  • Die Beantragung erfolgt bei der Personalabteilung eures Unternehmens.

Weiter Informationen findest du hier: https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/

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